Veröffentlicht: 18. Januar 2012
Aktenzeichen: VI R 97/10
Ausgaben zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung durch den Arbeitnehmer einer Gesellschaft führen auch dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn eine Gesellschafterstellung vereinbart ist.
Urteil vom 16. November 2011